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DOKUMENTE UND ZOLLINFORMATIONEN

INTERNATIONALER UMZUG?

Hier finden Sie einige ausgewählte Zollbestimmungen einiger Länder, die sich jedoch von Zeit zu Zeit, entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen ändern können.
Wir sind bemüht diese für Sie auf dem aktuellen Stand zu halten. Bei speziellen Fragen zu diesen oder auch anderen Destinationen sprechen Sie uns gern an, oder nutzen unser Kontaktformular.

Zu Ihrer Sicherheit nehmen Sie bitte vor Ihrem internationalen Umzug Kontakt mit der Botschaft Ihres neuen Heimatlandes auf!

USA

Internationaler Umzug in die Vereinigten Staaten von Amerika, die UMZUGSWELT hilft!
Gern planen und organisieren wir Ihren Umzug genau nach Ihren Vorstellungen.

Um Probleme bei der Einreise in die USAzu vermeiden, benötigen Sie einige Unterlagen:

  • US-Zollformular 3299 (muss vor der Verladung ausgefüllt und den Frachtpapieren beigefügt sein)
    So wird eine schnelle Abfertigung gewährleistet und Lagergebühren vermieden.
  • zweisprachige Inventarliste
  • Passkopie sowie See- oder Luftfrachtbrief
  • ergänzende Zollerklärung für unbegleitete persönliche Effekten und Haushaltsgüter
  • ergänzende Zollerklärung des US- Zolldienstes für unbegleitete Gepäckstücke

Die Zollbestimmungen beim Überseeumzug in die USA:
Zollfrei ist Ihr Umzugsgut, wenn es aus gebrauchten Haushaltsgütern besteht die bereits ein Jahr vor Ausreise in Ihrem Besitz oder Eigentum waren und es auch an Ihrem neuen Wohnort weiterhin sein wird.

ACHTUNG! DIE EINFUHR VON LEBENSMITTELN IN DIE USA IST VERBOTEN!

NEUSEELAND

Umzug nach Neuseeland, folgendes ist zu beachten:

  • englischsprachige Inventarliste
  • Originalpass bzw. botschaftsbeglaubigte Kopie
  • Versicherungsbestätigung und Einfuhrerklärung
  • See- oder Luftfrachtbrief

Die Zollbestimmungen in Neuseeland:
Zollfrei ist Ihr Umzugsgut, wenn es aus gebrauchten Haushaltsgütern besteht, die mindestens 21 Monate zuvor in Ihrem Besitz oder Eigentum waren.

ACHTUNG! FÜR EINWANDERER IST EINE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG ERFORDERLICH!

KANADA

Entdecken Sie Kanada, UMUGSWELT hilft Ihnen dabei!

Folgendes ist zu beachten:

  • englische und/oder französische Inventarliste
  • Pass oder (besser) beglaubigte Kopie
  • vom Spediteur ausgestellte Ankunftsbescheinigung

Die Zollbestimmungen für den Umzug nach Kananda:
Zollfrei ist Ihr Umzugsgut, wenn dieser aus gebrauchten Haushaltsgütern besteht, die vor Einreise seit mindestens einem Jahr in Ihrem Besitz oder Eigentum gewesen waren.

ACHTUNG!
Bei der Auszollung muss der Umziehende / Empfänger in jedem Fall persönlich beim kanadischen Zollbüro erscheinen. Kein Spediteur, kein Umzugsunternehmer kann ersatzweise an Stelle des Auftraggebers treten und die Handlung übernehmen. Sollte der Auftraggeber nicht zum Zeitpunkt der Zollabfertigung anwesend sein, wird das Umzugsut unter Zollverschluss genommen und es fallen nicht unerhebliche Lagergebühren an!

AUSTRALIEN

Wir übernehmen für Sie natürliche auch den Umzug nach Australien.
Während Sie im Flieger sitzen, sorgen wir dafür, dass auch Ihre Umzugsgüter sicher und pünktlich den Weg in Ihre neue Heimat finden.

Folgende Unterlagen werden seitens der australischen Behörden benötigt:

  • Zollformular B 534
  • Inventarliste
  • amtlich beglaubigte Passkopie
  • See- oder Luftfrachtbrief

Die Zollbestimmungen für den Umzug nach Australien:
Zollfrei ist Ihr Umzugsgut, wenn es aus gebrauchten Haushaltsgütern besteht, die bereits seit mindesten einem Jahr in Ihrem Besitz oder Eigentum waren.

ACHTUNG!
Das Zollformular B 534 sollte von Ihnen bereits beim Beladen ausgefüllt werden. Die Zollabfertigung des Haushaltsgutes kann bereits vor der Ankunft des Eigentümers erfolgen, wenn Sie selbst innerhalb der nächsten sechs Monate nach Ihren Gütern in Australien eintreffen.

 

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